Anbieter verwalten

Geändert am Mon, 12 Feb 2024 um 08:34 PM

Verwalten Sie Ihre Anbieter

Mit bausnyc können Sie auf fast alle Situationen reagieren, die bei einer Ausschreibung auftreten können. Sei es, dass die Einladung an eine andere Person geschickt werden muss, dass eine Absage telefonisch statt online übermittelt wird oder dass ein Unternehmer mehr Zeit benötigt.


Es werden die wichtigsten Informationen dargestellt. Klicken Sie auf die Fläche um weitere Informationen anzuzeigen bzw. das Untermenu auszuklappen.
Der Status der Rückmeldung wird Ihnen zusätzlich als Symbol dargestellt.
Ausschreibung läuft, bisher keine Rückmeldung
Absage erhalten
Einladung akzeptiert
Angebot eingereicht

Folgende Optionen stehen Ihnen zur Verfügung:


Notizen erfassen

Geben Sie Ihre Notizen ein. Diese sind für alle Ihre Mitglieder sichtbar, jedoch nicht für den Anbieter.



Eingabefrist verlängern

Sie können dem Anbieter eine individuelle Fristverlängerung einräumen, um dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sein Angebot später als die anderen Anbieter abzugeben oder um dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sein Angebot zu korrigieren. Wenn der Anbieter bereits ein Angebot abgegeben hat und Sie ihm eine Nachfrist einräumen, kann er sein Angebot überarbeiten. 

Eine Nachfrist bezieht sich immer auf den ausgewählten Anbieter und hat keinen Einfluss auf andere Unternehmen.



Absage erfassen

Sie haben eine Absage per Telefon, E-Mail etc. erhalten? 

Sie können die Absage manuell nacherfassen.



Nachricht senden

Wenn der Anbieter die Einladung bereits angenommen hat, können Sie mit ihm chatten, andernfalls öffnet sich Ihr lokales E-Mail-Programm und Sie können eine Nachricht senden.



Einladung an eine andere Person senden

Wenn Sie die Einladung an eine andere Person senden möchten, können Sie diese hier eingeben und die Einladung wird erneut versendet.

Die Frist bis zur letzten Eingabe wird angezeigt. Wenn Sie eine Fristverlängerung gewährt haben, wird diese bei der Zeitberechnung berücksichtigt.
Fügen Sie weitere Anbieter hinzu. Wenn die Abgabefrist abgelaufen ist, können Sie im nächsten Fenster eine Nachfrist gewähren (je nach Verfahrensart).



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